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Hundehalter-Guide Trier: Hundesteuer, Leinenpflicht & Auslaufgebiete

Hundesteuer in Trier: 120 EUR pro Jahr für den ersten Hund, 168 EUR für den zweiten. Plus Leinenpflicht-Regeln, 5 Auslaufgebiete, Tierarzt-Notdienst und Anmeldung. Stand 2026.

5 Auslaufgebiete2 Hundestrände3 Hundewälder4 Notdienste

Stand: August 2026

Hundesteuer in Trier

120 EUR 1. Hund / Jahr
168 EUR 2. Hund / Jahr
228 EUR Listenhund / Jahr

Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung bzw. Zuzug anmelden (Steuerpflicht ab 3 Monate Alter). Anmeldung online über das Bürgerportal der Stadt Trier oder per Vordruck beim Steueramt (Augustinerhof, Bürgeramt). Kontakt: [email protected], 0651/718-1223. Hinweis: In Trier gibt es KEINEN erhöhten Steuersatz für Listenhunde oder gefährliche Hunde (VG Trier-Rechtsprechung, dritter und jeder weitere Hund kostet 228 EUR).

Hund anmelden
65 EUR 186 EUR Ø 124

Trier: 120 EUR/Jahr · Durchschnitt: 124 EUR · Günstigste: Ingolstadt 65 EUR · Teuerste: Mainz 186 EUR

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In Rheinland-Pfalz ist eine Hunde-Haftpflicht nicht für jeden Hund Pflicht, wohl aber für bestimmte, etwa als gefährlich eingestufte Tiere. Wichtig unabhängig davon: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Hunde nicht mit ab, dafür braucht es eine eigene Police. Maßgeblich ist das Landeshundegesetz, dazu können kommunale Regeln kommen.

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Rechtliche Hinweise

Wir sind kein Versicherungsvermittler, vergleichen selbst keine Tarife und beraten nicht. Den Vergleich im Rechner erstellt allein Tarifcheck.de mit seinen Vermittlungspartnern, wir haben keinen Einfluss auf Auswahl, Reihenfolge und Ergebnis. Was für deinen Hund passt, klärst du beim Anbieter oder einer unabhängigen Beratung. Rechtsangaben Stand August 2026, ohne Gewähr.

Leinenpflicht in Trier

Bußgeld bei Verstoß In der Regel 35 bis 150 EUR; bei schweren Verstößen nach LHundG RLP bis zu 10.000 EUR (für gefährliche Hunde bis 20.000 EUR).
Brut- und Setzzeit: 01.04. bis 15.07. Rheinland-Pfalz hat keine landesweit einheitliche Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht. Im Mattheiser Wald gilt das Naturschutzgebietsrecht ganzjährig (Leinenpflicht überall). Im Wald und in der freien Landschaft sind Hunde nach Bundesnaturschutzgesetz § 39 so zu führen, dass Wildtiere nicht gestört werden. Achtung: Jagdrecht erlaubt Jägern wildernde Hunde zu erschießen, daher außerhalb der Sicht- und Hörweite gefährlich.

In Trier gilt nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt vom 09.09.2019 umfassende Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie in allen öffentlichen Anlagen, Parks (auch Petrispark, Palastgarten, Nells Park) und Fußgängerzonen. Im Mattheiser Wald (Naturschutzgebiet seit 2003) besteht durchgehend Leinenpflicht auf allen Wegen.

Ausnahmen:

Außerhalb bebauter Ortslagen und auf Waldwegen (die nicht als öffentliche Straßen gelten) darf der Hund grundsätzlich ohne Leine geführt werden, sofern er sicher abrufbar ist. Sobald Fußgänger, Radfahrer oder andere Personen in Sicht kommen, ist der Hund unaufgefordert anzuleinen. Hunde sind grundsätzlich von Kinderspielplätzen, Brunnen, Teichen und Wasserbecken fernzuhalten. Achtung: Trier hat KEINE offiziell ausgewiesenen Hundefreilaufflächen oder Hundeauslaufgebiete (mehrere Initiativen im Stadtrat sind an Widerstand gescheitert).

Rechtsgrundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz sowie Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Trier vom 09.09.2019

Hundeauslaufgebiete in Trier

5 Freilaufflächen für deinen Hund:

Mattheiser Weiher (Umgebung und Wege)

Trier-Süd/Mariahof
Offen Große Fläche

Beliebter Spazierbereich am Mattheiser Weiher mit Rundwegen durch den Mattheiser Wald (Naturschutzgebiet). Achtung: Im g...

Petrisberg-Plateau (Hangwiesen oberhalb Petrispark)

Petrisberg/Tarforst
Offen Große Fläche

Auf dem Petrisberg-Plateau zwischen Petrispark und Tarforst gibt es ausgedehnte Wiesen-, Feld- und Waldwege. Außerhalb d...

Moselauen Trier-Nord (Wege zwischen Mosel und Zurmaiener Straße)

Trier-Nord
Offen Mittelgroß

Naturbelassene Moselauen nördlich der Konrad-Adenauer-Brücke mit Wiesen, Auwald und Uferwegen Richtung Pfalzel und Biewe...

Alle 5 Auslaufgebiete anzeigen

Hundestrände bei Trier

2 Hundestrände in Trier:

Mosel-Uferstreifen unterhalb Pfalzel

Pfalzel
Fluss · Mosel Mai bis Oktober

Naturbelassener Uferabschnitt der Mosel im Bereich Pfalzel mit flacher Kies- und Sandzone, geduldete Hundebadestelle abseits der zentralen Promenaden....

NordBad Trier (Hundeschwimmen Saisonabschluss)

Trier-Nord
Freibad · Freibad Mosel 1x jährlich Saisonende (meist September)

Einmal jährlich zum Saisonabschluss öffnet das NordBad Trier exklusiv für Hunde (Hundeschwimmen, üblicherweise Mitte September 16:00-18:00). Eintritt ...

Alle 2 Hundestrände anzeigen

Hundewälder bei Trier

Was im Wald in Rheinland-Pfalz gilt
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz enthält keinen Leinenzwang. Maßgeblich sind die kommunalen Gefahrenabwehrverordnungen, die Schutzgebietsverordnungen und das Jagdrecht.
Quelle: landesrecht.rlp.de
Bitte vor Ort prüfen. Im Wald gilt kein pauschales Freilaufrecht. Rund um Grillstellen, Waldhütten, Waldspielplätze und Waldkindergärten gilt Leinenpflicht, in Schutzgebieten zusätzlich das Wegegebot, und während der Brut- und Setzzeit gelten eigene Regeln. Maßgeblich ist die Beschilderung vor Ort. Angaben ohne Gewähr. Einen Fehler entdeckt? Bitte melden.

Mattheiser Wald (Naturschutzgebiet)

Trier-Süd/Mariahof
Nicht eingezäunt Großes Waldgebiet

Größtes Waldgebiet der Stadt, seit 2003 Naturschutzgebiet (ehemaliges Militärgelände der Wehrmacht und französischen Armee). Zwei ausgeschilderte Rundwanderwege, schattige Mischwald-Strecken, Mattheiser Weiher als zentraler Anlaufpunkt. WICHTIG: Im gesamten NSG durchgehende Leinenpflicht auf allen Wegen, Wege nicht verlassen. Hundesportplatz Mariahof am Waldrand.

nicht belegbar: In Trier gibt es KEINE ausgewiesenen, eingezäunten Hundefreilaufflächen. Der Stadtrat hat am 9. Dezember 2025 beschlossen, prüfen zu lassen, wo im Talstadtbereich welche eingerichtet werden könnten. Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz enthält keinen Leinenzwang, maßgeblich sind die kommunale Verordnung und die Schutzgebietsregeln. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: mitgestalten.trier.de, lokalo.de, landesrecht.rlp.de · geprüft 2026-08-08

Petrisberg-Wald und Tarforster Wald

Petrisberg/Tarforst
Nicht eingezäunt Großes Waldgebiet

Waldgebiet auf dem Petrisberg-Plateau (Höhenrücken zwischen Petrispark und Tarforst) mit alten Weinbergsterrassen und Mischwald. Auf den Waldwegen außerhalb der öffentlichen Anlagen ist der Hund grundsätzlich nicht anleinpflichtig (außer für gefährliche Hunde). Bei Begegnungen unaufgefordert anleinen. Panoramablick über Trier und das Moseltal.

nicht belegbar: In Trier gibt es KEINE ausgewiesenen, eingezäunten Hundefreilaufflächen. Der Stadtrat hat am 9. Dezember 2025 beschlossen, prüfen zu lassen, wo im Talstadtbereich welche eingerichtet werden könnten. Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz enthält keinen Leinenzwang, maßgeblich sind die kommunale Verordnung und die Schutzgebietsregeln. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: mitgestalten.trier.de, lokalo.de, landesrecht.rlp.de · geprüft 2026-08-08

Markusberg-Wald

Trier-West/Mariahof
Nicht eingezäunt Großes Waldgebiet

Bewaldeter Höhenrücken westlich von Trier mit Blick ins Moseltal und Richtung Luxemburg. Auf den Wald- und Feldwegen kann der Hund grundsätzlich frei laufen, sofern in Sicht- und Rufweite. Sehr ruhig, deutlich weniger frequentiert als der Mattheiser Wald, gut geeignet für Hunde mit Schussangst oder Stadtangst.

nicht belegbar: In Trier gibt es KEINE ausgewiesenen, eingezäunten Hundefreilaufflächen. Der Stadtrat hat am 9. Dezember 2025 beschlossen, prüfen zu lassen, wo im Talstadtbereich welche eingerichtet werden könnten. Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz enthält keinen Leinenzwang, maßgeblich sind die kommunale Verordnung und die Schutzgebietsregeln. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: mitgestalten.trier.de, lokalo.de, landesrecht.rlp.de · geprüft 2026-08-08

Tierärztlicher Notdienst Trier

AniCura Tierklinik Trier (24h-Notdienst)

24/7 Notdienst
+49 651 938660 Pellinger Straße 57, 54294 Trier-Feyen

Tiergesundheitszentrum Trier

+49 651 1704882 Herzogenbuscherstraße 3, 54292 Trier-Nord

Tierarztpraxis Dr. Kai Lerch (Klein- und Heimtierpraxis)

24/7 Notdienst
+49 651 25111 Langwies 16, 54296 Trier-Tarforst

Tierarztpraxis Isabelle Reißmann (mobile Praxis + Notdienst Trier-Saarburg)

+49 6502 9966386 Friedensstraße 9, 54341 Fell

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