Hundeauslaufgebiete in Erlangen
5 Hundeauslaufgebiete in Erlangen (Bayern). Offizielle Freilaufflächen und Hundeauslaufgebiete in deiner Stadt. Wo ist Freilauf erlaubt? Eingezäunt oder offen? Alle Regeln auf einen Blick.
Wo darf mein Hund in Erlangen ohne Leine laufen?
Erlangen hat 5 ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, darunter Hundeauslaufzone Alterlangen (Georg-Krauß-Straße), Hundeauslaufzone Burgberg (südlich Tennisclub Rot-Weiß), Hundeauslaufzone Büchenbacher Holzweg, in denen Hunde frei laufen dürfen. Außerhalb dieser Flächen gilt im Stadtgebiet von Erlangen Leinenpflicht.
5 Hundeauslaufgebiete in Erlangen
Hundeauslaufzone Alterlangen (Georg-Krauß-Straße)
AlterlangenEine der drei offiziellen städtischen Hundeauslaufzonen Erlangens. Die Fläche liegt zwischen der Georg-Krauß-Straße und dem Main-Donau-Kanal im Stadtteil Alterlangen. Ganzjährig auch während der Regnitztal-Leinenpflicht (März bis August) als Freilauf nutzbar. Naturnahe Umgebung mit Kanalblick.
Hundeauslaufzone Burgberg (südlich Tennisclub Rot-Weiß)
BurgbergOffizielle Hundeauslaufzone im Schwabachgrund südlich der Tennisanlage Rot-Weiß am Burgberg. Naturnahe Lage am Naturschutzgebiet Schwabachgrund, gut erreichbar über die Ebrardstraße. Beliebt bei Hundehaltern aus dem Erlanger Norden. Ganzjährig nutzbar.
Hundeauslaufzone Büchenbacher Holzweg
Büchenbach-NordDritte städtische Hundeauslaufzone Erlangens am Holzweg in Büchenbach-Nord. Ganzjährig nutzbar, auch während der Leinenpflicht im Regnitztal. Wohngebietsnah und gut zu Fuß erreichbar. Wiesenfläche am Stadtrand mit Anschluss an Feldwege.
Hundewiese Stadtrandsiedlung (Büchenbacher Steg)
StadtrandsiedlungGröße: ca. 0,3 Hektar
Hundewiese im Stadtteil Stadtrandsiedlung am Büchenbacher Steg. Rund 0,3 Hektar große Fläche zum Toben und Sozialisieren mit anderen Hunden. Wohngebietsnah, gut zu Fuß erreichbar. Geeignet für tägliche kurze Auslauf-Runden.
Regnitztal Erlangen (September bis Februar)
RegnitztalDas Landschaftsschutzgebiet Regnitztal entlang der Regnitz bietet weitläufige Wiesen- und Auenlandschaften. Achtung: Vom 1. März bis 31. August gilt hier Leinenpflicht zum Schutz bodenbrütender Vögel. Freilauf nur außerhalb dieses Zeitraums (1. September bis 28. Februar) und nur für nicht leinenpflichtige Hunde möglich.